AGB – Kleingedrucktes

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Text der Agentur literaturFELDER angekündigt worden ist und die Agentur den Auftrag angenommen hat.

Lektorat und Korrektorat werden immer, auch wenn der Text elektronisch übermittelt wird, auf einem Papierausdruck mit den standardisierten Korrekturzeichen vermerkt. Gegen einen Aufpreis werden auf Wunsch Anmerkungen und Korrekturen in die Datei eingearbeitet.

Die Agentur literaturFELDER verpflichtet sich, ihre Leistungen verantwortungsvoll und sorgfältig auszuführen.
Die Druckfreigabe erfolgt ausschließlich durch den Kunden.
Hält der Auftraggeber einen Termin nicht ein, muss unaufgefordert ein neuer Termin vereinbart werden.

Die Agentur kann nicht für Mängel haftbar gemacht werden, die bei der Ausführung der Korrekturen beim Auftraggeber oder einem Dritten entstehen.

Die Agentur literaturFELDER unterliegt der Schweigepflicht.